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Eine Auswahl an Veröffentlichungen

"Übersicht zur Umstellung auf den Werkstoff Faserzement". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2003, (PDF, 168 KB)

"Übersicht zur Umstellung auf den Werkstoff Faserzement". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2003, (PDF, 168 KB)

Asbestzement-Produkte durften in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende 1990 ("Hochbauprodukte", das heißt übersetzt, es sind Produkte für das Dach und die Fassade gemeint) produziert und noch bis Ende 1991 verwendet werden. Dies ist in verschiedenen Änderungen der Gefahrstoff-Verordnung geregelt worden. Ende 1994 endete die Verwendbarkeit auch für "Tiefbauprodukte" (damit sind in erster Linie Rohre gemeint). Die Änderungen fallen damit in die Jahre kurz nach der Wiedervereinigung. Bedingt durch die Teilung bis 1990 gab es unterschiedliche Produkte in Ost- und West-Deutschland. Die Datei "Übersicht zur Umstellung" ist eine Übersicht, die sich nur auf Produkte aus West-Deutschland bezieht. Für Produkte aus Ost-Deutschland aus der Zeit vor der Wiedervereinigung liegen dem Verband keine Daten vor, da die Mitgliedsfirmen aus dieser Zeit ausschließlich aus West-Deutschland stammten. Die Umstellung erfolgte je nach Produkt zu unterschiedlichen Zeitpunkten und lief oft auch für das gleiche Produkt parallel mit und ohne Asbest. Auch können z.B. Dächer in der Fläche asbestfrei sein, nur die Formteile sind noch aus Asbestzement. Es ist auch vorgekommen, dass Reparaturen mit asbestfreiem Material vorgenommen wurden und ein Teil noch asbesthaltig ist. Mit Sicherheit lässt sich anhand eines Datums nur sagen, dass vor 1982 alle zementgebundenen Produkte mit einem Anteil Asbest sind. Erst nach den oben genannten Daten wurde in Deutschland (!) ausschließlich ohne Asbest produziert. Alles was dazwischen liegt, bleibt unsicher. Die Datei ist nach den Handelsnamen sortiert, der bekannt sein muss, um sie zu verwenden.

"Übersicht zur Umstellung auf den Werkstoff Faserzement". Online-Publikation der Eternit AG (Deutschland), später Eternit GmbH, Heidelberg, heute Etex Germany Exteriors GmbH, Beckum; 2003, (PDF, 168 KB)

"Übersicht zur Umstellung auf den Werkstoff Faserzement". Online-Publikation der Eternit AG (Deutschland), später Eternit GmbH, Heidelberg, heute Etex Germany Exteriors GmbH, Beckum; 2003, (PDF, 168 KB)

In Ergänzung zur Übersicht oben hier eine Übersicht der Produkte der Eternit AG (Deutschland), später Eternit GmbH (Deutschland), heute Etex Germany Exteriors GmbH.

Michatz, Johannes: "Sachgerechter Umgang mit Asbestzement". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2008, (PDF, 133 KB)

Michatz, Johannes: "Sachgerechter Umgang mit Asbestzement". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2008, (PDF, 133 KB)

Seit dem 1. Januar 2005 gilt ein europaweites Asbestverbot. In Deutschland erfolgte die freiwillige Umstellung auf eine asbestfreie Materialtechnologie und die erfolgreiche Markteinführung durch die Industrie bereits seit etwa Anfang der 1990er Jahre. Spritzasbestanwendungen wurden eingestellt. Asbestzementplatten für Dächer und Fassaden wurden durch umwelt­ und gesundheitsverträgliche Faserzementplatten ersetzt. Seit den 1990er Jahren ist der Umgang mit Asbestzementprodukten in Deutschland eindeutig geregelt. Dennoch ist die Kenntnis über das richtige Verhalten im Zusammenhang mit Asbestzement nicht ausreichend verbreitet.

Michatz, Johannes: "Sachgerechter Umgang mit Asbestzement". Modernisierungs-Magazin 6/2005, S. 22-26, Sonderdruck des VdFZ e.V., Heidelberg, 2005, (PDF, 1133 KB)

Michatz, Johannes: "Sachgerechter Umgang mit Asbestzement". Modernisierungs-Magazin 6/2005, S. 22-26, Sonderdruck des VdFZ e.V., Heidelberg, 2005, (PDF, 1133 KB)

Seit dem 1. Januar 2005 gilt ein europaweites Asbestverbot. In Deutschland erfolgte die freiwillige Umstellung auf eine asbestfreie Materialtechnologie und die erfolgreiche Markteinführung durch die Industrie bereits seit etwa Angang der 1990er Jahre. Spritzasbestanwendungen wurden eingestellt. Asbestzementplatten für Dächer und Fassaden wurden durch umwelt­ und gesundheitsverträgliche Faserzementplatten ersetzt. Seit den 1990er Jahren ist der Umgang mit Asbestzementprodukten in Deutschland eindeutig geregelt...
Anmerkung des VdFZ: Im Wesentlichen sind die Aussagen in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor gültig. Einige der zitierten Verordnungen und Richtlinien könnten mittlerweile erneuert und mitunter geändert sein. Im Zweifel gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Bornemann, P.: "Umgang mit Asbestzement-Produkten bei vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden (VHF) und Außenwand-Verbundelementen". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2004, (PDF, 40 KB)

Bornemann, P.: "Umgang mit Asbestzement-Produkten bei vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden (VHF) und Außenwand-Verbundelementen". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2004, (PDF, 40 KB)

Gutachtliche Stellungnahme mit einer Zusammenfassung der Verordnungen und Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Asbestzement-Produkten bei vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden (VHF) und Außenwand-Verbundelementen aus dem Jahr 2004.
Anmerkung des VdFZ: Im Wesentlichen sind die Aussagen in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor gültig. Einige der zitierten Verordnungen und Richtlinien wurden mittlerweile erneuert und mitunter geändert. Im Zweifel gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen. 

Bornemann, P.: "Umgang mit Asbestzement-Wellplatten und -Dachplatten bei Dächern". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2004, (PDF, 57 KB)

Bornemann, P.: "Umgang mit Asbestzement-Wellplatten und -Dachplatten bei Dächern". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2004, (PDF, 57 KB)

Gutachtliche Stellungnahme mit einer Zusammenfassung der Verordnungen und Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Asbestzement-Wellplatten und -Dachplatten bei Dächern aus dem Jahr 2004.
Anmerkung des VdFZ: Im Wesentlichen sind die Aussagen in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor gültig. Einige der zitierten Verordnungen und Richtlinien wurden mittlerweile erneuert und mitunter geändert. Im Zweifel gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Umweltbundesamt, Fachgebiet II 2.4; Berlin, März 1992/7/Zi "Stellungnahme zum Einsatz von Hochdruckreinigungsgeräten auf Asbestzement-Dächern". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 1992, (PDF, 42 KB)

Umweltbundesamt, Fachgebiet II 2.4; Berlin, März 1992/7/Zi "Stellungnahme zum Einsatz von Hochdruckreinigungsgeräten auf Asbestzement-Dächern". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 1992, (PDF, 42 KB)

Gutachtliche Stellungnahme zur Reinigung von Asbestzement-Dächern mit dem Fazit, dass eine Reinigung mit erheblichen Risiken zur Freisetzung von Fasern in die unmittelbare Umwelt verbunden ist.
Anmerkung des VdFZ: Die Stellungnahme spiegelt den Stand der Technik aus dem Jahr 1992 wieder. Diese Stellungnahme wird aus historischen Zwecken hier zur Verfügung gestellt. Nichtsdestotrotz hat die Kernaussage weiterhin Bestand, nämlich dass ein Reinigen mit Hochdruck ("Kärchern") von Asbestzement-Dächern oder -Flächen, beschichtet oder unbeschichtet, mit erheblichen Gesundheitsrisiken für die Beteiligten und die Menschen aus der unmittelbaren Nachbarschaft verbunden ist. Der Grund hierfür ist, dass mit dieser Reinigungsmethode innerhalb kürzester Zeit Faserkonzentrationen (F/m³ Luft) von mehreren Zehnerpotenzen über der normalen Belastung (etwa 100 - 300 F/m³ Luft) erreicht werden. Daher ist diese Reinigungsmethode mittlerweile verboten. Es gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften auf Länder- und Bundesebene.  

TRGS 519 - Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. BAuA - Ausschuss für Gefahrstoffe, auf www.baua.de

TRGS 519 - Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. BAuA - Ausschuss für Gefahrstoffe, auf www.baua.de

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mir Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. 
Anmerkung des VdFZ: Die TRGS 519 wird vom Ausschuss für Gefahrstoffe beim BAuA verantwortlich erstellt. Sie wird hier nur als Service verlinkt. 

BBSR-Berichte KOMPAKT: "Gefahrstoff Asbest". Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Auflage 2, 2010-02, (PDF, 936 KB)

BBSR-Berichte KOMPAKT: "Gefahrstoff Asbest". Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Auflage 2, 2010-02, (PDF, 936 KB)

Das vorliegende Heft wendet sich an Bauherren, Architekten, Ingenieure und Beauftragte, die mit Sanierungs- und Rückbauarbeiten und mit der Entsorgung von asbesthaltigen Bau- und Werkstoffen betraut sind. Es informiert über Gesundheitsgefahren, gesetzliche Regelungen und die Technologie zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauprodukten in älteren Gebäuden.
Anmerkung des VdFZ: Der BBSR-Bericht KOMPAKT: "Gefahrstoff Asbest" wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung verantwortlich erstellt. Der genannte Bericht wird hier nur als Service verlinkt. Im Zweifel gilt die aktuelle Fassung, die bislang stets unter www.bbsr.bund.de/ online kostenfrei verfügbar gehalten wurde.

VDI 3469 Blatt 2:2016-09 "Emissionsminderung - Herstellung und Verarbeitung von faserhaltigen Materialien - Faserzementprodukte". Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, 2016.

VDI 3469 Blatt 2:2016-09 "Emissionsminderung - Herstellung und Verarbeitung von faserhaltigen Materialien - Faserzementprodukte". Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, 2016.

Die Richtlinie behandelt die Emissionsminderung faserförmiger Stäube bei der Herstellung und Verarbeitung von Faserzement-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau und gilt nur im Zusammenhang mit VDI 3469 Blatt 1.
Anmerkung des VdFZ: Die VDI 3469 kann, wie alle vom DIN erstellten Normen oder auch VDI Richtlinien, z.B. über den Beuth-Verlag unter www.beuth.de/ online kostenpflichtig bezogen werden.

Weitere Informationen

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ARBEITSSCHUTZ

Bei Abbruch von und Reparaturarbeiten an Asbestzement sind Arbeitsschutz-Vorschriften (z.B. TRGS 519) zu beachten.   Arbeiten sind dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzeigen.
Die Beaufsichtigung und Durchführung der Arbeiten dürfen nur durch geschultes, sachkundiges Personal erfolgen. Handwerks-Innungen bieten hierzu Sachkundekurse an. Auskünfte erteilen die Gewerbeaufsichtsämter.

ENTSORGUNG
ENTSORGUNG
ENTSORGUNG

Ausgebaute Asbestzement-Produkte sind besonders überwachungsbedürftiger Abfall. Seit dem Jahr 2002 muss für Baustoffe aus Asbestzement ein Entsorgungsnachweis für besonders überwachungsbedürftige Abfälle geführt werden. Sie werden nach dem neuen europäischen Abfallcode eingeordnet in den Abfallschlüssel EWC 170605. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Deponiebetreiber wird empfohlen.
Weitere Hinweise fänden sich zum Beispiel in der Broschüre "UmweltWissen" herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umwelt

ABFALLSCHLÜSSEL
ABFALLSCHLÜSSEL
ABFALLSCHLÜSSEL

Die für Sie nächstgelegene Deponie für Faserzement oder Asbestzement erfragen Sie  bitte bei Ihrer Gemeinde. 
Die Entsorgungsschlüssel lauten für

A) Faserzement
1) 170101 Beton, oder
2) 170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen, oder
3) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen

B) Asbestzement
1) 170605 asbesthaltige Baustoffe