DAS FASERZEMENT ERBE
Dächer mit Wellplatten aus Asbestzement stehen zur Sanierung an
Von einer einzigartigen Idee zur bahnbrechenden Erfindung: Im Jahr 1894 hatte Ludwig Hatschek die Idee von einem Werkstoff, der die Baubranche verändern sollte. Sein patentiertes Verfahren zur Herstellung eines Verbundwerkstoffes aus Portlandzement, Wasser, Asbestfasern und in dem Gemisch eingeschlossene Luftporen war revolutionär. Es gelang damals erstmals damit, die Anforderungen, aus den stark wachsenden Gesellschaften heraus, an einen leichten, nicht brennbaren, frostfesten, stabilen, wasserdichten und diffusionsoffenen Werkstoff zu erfüllen. Der Werkstoff wurde in vielerlei Form als Dacheindeckung, Fassadenbekleidung und im Rohrbau verwendet.
Etwa in den 80er Jahren setzte sich in Deutschland die Erkenntnis durch, dass hohe Konzentrationen an Asbestfasern u.a. schwere Lungenkrankheiten auslösen können. Vor allem diejenigen Personen, die an asbeststaubbelasteten Arbeitsplätzen tätig waren, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt gewesen, an Asbestose, Lungenkrebs oder Tumoren am Brust- oder Bauchfell (Mesotheliom) zu erkranken.
Das Niveau des Arbeitsschutzes, so wie es in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2019 mittlerweile Standard ist, war vor Jahrzehnten wesentlich niedriger. Alle heute im Verband organisierten Unternehmen haben im Laufe der 80er Jahre bis Anfang der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts die technologisch und wirtschaftlich schwierige Umstellung auf eine Nicht-Asbest Technologie (Faserzement Typ NT) vollzogen. Seit dem Jahr 2005 ist die Umstellung auf eine Technologie Typ NT durch harmonisierte Bauproduktnormen EU-weit umgesetzt. Das ist keinesfalls selbstverständlich. Es gibt weiterhin große und bevölkerungsreiche Nicht EU-Länder, in denen Asbest nach wie vor für die Verwendung in Baumaterialien in großen Mengen als fest gebundes Asbest in Asbestzement eingesetzt wird.
Vor mehr als 100 Jahren erfunden, galt Asbestzement über Jahrzehnte als Inbegriff von Modernität. Viele der Häuser mit Asbestzementdächern und Fassaden stehen heute unter Denkmalschutz. Eine Gefährdung der Umwelt und des Menschen durch eingebaute Asbestzementprodukte besteht nicht - und damit auch kein Handlungsbedarf zur Sanierung von funktionsfähigen Asbestzement-Dächern und -Fassaden, solange an den Tafeln oder Platten nicht abrasiv (das heißt, vom Werkstoff etwas wegnehmend) gearbeitet und damit Asbest-Staub freigesetzt wird (z.B. durch Bohren, Sägen, Trennschleifen oder Hochdruckreinigen etc.) oder anders unsachgemäß gearbeitet wird.
Asbestzement wird als "Asbest enthaltendes Material" (englisch Asbestos Containing Material -ACM) eingestuft. Oft wird im Sprachgebrauch von "Asbestwellplatten" gesprochen. Diese Begrifflichkeit ist jedoch unpräzise. Die TRGS 519 unterscheidet nach dem Faserfreisetzungs-Potential nach fest und schwach gebundenen "Asbest enthaltenden Materialien". Asbestzement ist ein vorgefertigtes, zementgebundenes Erzeugnis mit einem Asbestgehalt von i.d.R. unter 15 Gewichtsprozenten und einer Rohdichte von mehr als 1400 kg/m³. Die natürlichen Asbestfasern sind dabei fest in die Zementmatrix eingeschlossen.
Durch unsachgemäße Bearbeitung asbesthaltiger Produkte können kurzzeitig gesundheitsbelastende Feinstaubkonzetrationen auftreten, die die Werte natürlicher, in der Luft vorhandener Feinstaubmengen, z.B. aus der Verwitterung asbesthaltiger Gesteine an der Erdoberfläche - übersteigen. Die deutsche Faserzement-Industrie hat sich Anfang der 1980er Jahre verpflichtet, die Herstellung aller Asbestzementprodukte durch neue, asbestfreie Produkte zu ersetzen. Alle Produkte für Dächer, Fassaden und den Innenausbau stehen in neuer Faserzementtechnologie zur Verfügung. Sie haben sich seitdem in der praktischen Anwendung hervorragend bewährt.
- Werkstoff Asbestzement